Erbschaft & Steuern
Steuerklassen und Freibeträge
Die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert der Erbschaft und danach, welcher der drei gesetzlich bestimmten Steuerklassen der Erbe oder Vermächtnisnehmer angehört.
Von der Besteuerung ausgenommen sind Erwerbe in Höhe der persönlichen Freibeträge sowie alles, was der Gesetzgeber unter „Steuerbefreiungen“ geregelt hat.
Bestimmung der Steuerklasse / Höhe des Freibetrags
Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe, bzw. Vermächtnisnehmer, bestimmt die Steuerklasse. Grundsätzlich gilt: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.
Schenkungen
Die gleichen Freibeträge gelten grundsätzlich auch bei Schenkungen. Eine Ausnahme bilden Schenkungen an Eltern und Großeltern: Hier sind die Freibeträge niedriger. Der Freibetrag steht innerhalb einer Zehnjahresfrist nur einmal zur Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um eine Erbschaft oder eine Schenkung handelt.
Steuervorteile nutzen
Gemeinnützig anerkannte Körperschaften wie inländische Stiftungen und Vereine sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt. Wird einer solchen Stiftung testamentarisch oder durch eine lebzeitige Schenkung etwas zugewendet, fällt hierfür keinerlei Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.
Da sich der verbleibende Nachlass durch die Zuwendung an die Stiftung reduziert, sind die übrigen Begünstigten möglicherweise mit einem geringeren Steuersatz belastet und zahlen dadurch geringere Erbschaftsteuern.
Auch wenn sich ein Erbe oder Vermächtnisnehmer erst nach dem Erbanfall dazu entscheidet, den gesamten Nachlass oder Teile davon einer gemeinnützigen Stiftung zu schenken, wird ihm bereits gezahlte Erbschaftsteuer anteilig erstattet. Dies ist innerhalb von zwei Jahren nach Erbanfall möglich.
Bringt der Erbe oder Vermächtnisnehmer den der Stiftung zugewendeten Betrag bereits bei seiner Einkommensteuer in Abzug, wird ihm allerdings keine Erbschaftsteuer erstattet.
Ausführliche Informationen zum Vererben finden Sie unter: www.donbosco-engagement.de/Vererben