Vererben: Grundlagen
Vererben ohne Testament: die gesetzliche Erbfolge
Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn zum Todeszeitpunkt des Erblassers kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Welche Personen wie viel erben, wird bei der gesetzlichen Erbfolge durch folgende Kriterien bestimmt:
- Verwandtschaftsverhältnis
- Familienstand des Erblassers (verheiratet, ledig, geschieden, verwitwet)
- Güterstand bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften (Zugewinn, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft)
Wer nach der gesetzlichen Erbfolge erbt: Verwandte, Ehegatten oder Lebenspartner, der Staat. Beim Verwandtenerbrecht bestimmt der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, wer von den Verwandten erbberechtigt ist und wer von der Erbfolge ausgeschlossen ist.
Wie hoch der Erbteil des hinterbliebenen Ehegatten ist, wird wiederum bestimmt vom Güterstand der Ehegatten und davon, welche Verwandten zum Zeitpunkt des Erbfalls leben.
Vererben mit Testament
Mit Hilfe eines Testaments können Sie verfügen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie können darin auch Personen berücksichtigen, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Damit ein Testament gültig ist, müssen Sie formale Formvorschriften beachten und Ihren letzten Willen klar, eindeutig und entsprechend den erbrechtlichen Bestimmungen formulieren.
Beachten Sie auch, dass nächste Verwandte, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einen Pflichtteilsanspruch haben, auch wenn Sie diese in Ihrem Testament nicht bedenken.
Es gibt unter anderem folgende Formen eines Testaments:
- Das eigenhändige Testament
- Das notarielle Testament
- Der Erbvertrag
Ein Testament inhaltlich gestalten
Die Erbeinsetzung
Mit einer Erbeinsetzung bestimmen Sie, wer Ihr Rechtsnachfolger wird. Dieser übernimmt mit Ihrem Ableben unmittelbar und automatisch alle Ihre Rechte und Pflichten: Er erbt also neben Ihrem Vermögen auch Ihre Schulden und anderweitigen Verpflichtungen. Zudem ist er verpflichtet, die von Ihnen im Testament zusätzlich verfügten Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen.
Das Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis wenden Sie einem Dritten einen bestimmten Vermögensgegenstand zu, beispielsweise einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere, GmbH-Anteile, Wertgegenstände oder eine Immobilie. Ihr Erbe ist verpflichtet, das von Ihnen angeordnete Vermächtnis aus dem Nachlass zu erfüllen. Der Vermächtnisnehmer hat nicht die Stellung eines Rechtsnachfolgers, er muss vielmehr seinen Vermächtnisanspruch gegenüber dem Erben geltend machen.
Die Auflage
Sie können Ihren Erben oder Vermächtnisnehmer mit gewissen Auflagen beschweren: beispielsweise ordnen Sie in Ihrem Testament an, dass Ihr Sohn Alleinerbe sein soll, dieser aber verpflichtet ist, 25 Jahre die Grabpflege zu besorgen oder mit einem Teil des Nachlassvermögens eine Stiftung zu errichten.
Ausführliche Informationen zum Vererben finden Sie unter: www.donbosco-engagement.de/Vererben