Stiften & Steuern

Die Steuerlast verringern

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen

  • Zustiftungen, also Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung, und
  • Spenden an eine Stiftung.

Zustiftungen dienen zur Erhöhung des Grundstockvermögens der Stiftung. Spenden dagegen müssen vom Empfänger zeitnah für die Förderung von Projekten verwendet werden. Sowohl Zustiftungen als auch Spenden können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese werden in der Steuererklärung vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abgezogen und verringern damit Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Zustiftungen: bis zu einer Million Euro

Innerhalb von zehn Jahren können Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung von bis zu insgesamt einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl Zustiftungen anlässlich einer Stiftungsgründung, als auch spätere Zuwendungen in das Stiftungskapital. Diese Regelung gilt für Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Ehegatten können zwei Millionen Euro steuerwirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen.

Spenden: bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte

Zusätzlich können Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften (wie zum Beispiel Stiftungen) in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

 

Zuwendungen von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften können 20 Prozent des Einkommens oder vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Zuwendung an gemeinnützige Körperschaften steuerlich absetzen.