Sinnvoll vererben

In Ihrem Testament bedenken Sie zunächst die Menschen, die Ihnen nahestehen. Gleichzeitig können Sie sich über Ihr Leben hinaus für Kinder und Jugendliche einsetzen – beispielsweise indem Sie bestimmte Vermögenswerte der Don Bosco Stiftung vermachen oder per Testament eine eigene Stiftung gründen. Jede gemeinnützige Stiftung kann per Vermächtnis oder auch mittels Erbschaft testamentarisch bedacht werden. Auch die eigene.

Die eigene Stiftung bedenken

Gründung zu Lebzeiten

Viele gründen bereits zu Lebzeiten mit einem kleineren Vermögen eine eigene Stiftung, mit dem Ziel, sie testamentarisch zu bedenken. Dadurch ist es möglich, bei der Erstkapitalausstattung die Steuervorteile zu nutzen.

Gründung von Todes wegen

Sie können auch von Todes wegen eine eigene Stiftung gründen. Eine rechtsfähige Stiftung kann durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung gegründet werden. Die Stiftung entsteht gemäß § 84 BGB nach der erforderlichen Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde rückwirkend zum Todestag des Stifters bzw. der Stifterin. Eine Treuhandstiftung hingegen kann aufgrund ihrer Rechtsnatur nur über eine Auflage errichtet werden.

Damit alle stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, sollten Sie sich von einem Anwalt oder Notar sowie einem Steuerberater beraten lassen.

Ausführliche Informationen zum Vererben finden Sie unter: www.donbosco-engagement.de/Vererben

Beratung zur Testamentsgestaltung

In Kooperation mit der Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet das Don Bosco Stiftungszentrum eine umfassende und persönliche Beratung zum Thema Testamentsgestaltung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Marietta Birner
Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Landshuter Allee 11 · 80637 München
Telefon: 089 – 8908 468 – 0
Marietta.Birner[at]stiftungszentrum-law.de